In Heimat missbraucht Klara Hermann sexuell, und Maria und Anton haben Recht, dieses Verbrechen zu beenden. Hermann liebt Klara, aber ihr Liebesverhältnis ist nicht gesund.
Hermann ist ein Kind. Er hat den Körper eines Erwachseners, aber geistig ist er unentwickelt. Klara ist erwachsen. Deshalb kann Hermann ihr keine Einwilligung geben. Ein Erwachsener Mensch hat sehr stärker Denkkraft als ein Jugendlicher oder eine Jugendliche. Deswegen haben entwickelte Länder Mündigkeitsalterrecht. Manche Leute denken, dass ein Junge Glück hat, wenn er mit einer älteren Frau Geschlechtsverkehr hat. Aber das ist eine Doppelmoral. Mädchen entwickeln sich ein bisschen früher als Jungen, und ungeachtet des Geschlechts des Kindes ist es nicht bereit für Geschlechtsverkehr mit einem erwachsenen Mensch.
Das Mittel, mit dem Maria von Hermanns und Klaras Liebesverhältnis erfährt, ist nicht genau moralisch. Maria liest den Brief von Klara. Das ist eine Verletzung der Privatsphäre der Liebende. Aber nach diesem Verstoß handeln Maria und Anton richtig. Das Verhältnis ist gefährlich und illegal. Hermann ist nur ein Kind, und Maria ist seine Erziehungsberechtigterin. Andererseits handelt Ernst unrichtig. Er denkt, dass er Hermann hilft, aber er dehnt die Ausbeutung seines Bruders.
Hermann sieht Klara als Familie. Aber sie ist Sexualstraftäterin, und Hermann ist ihr Opfer. Er nimmt seiner Familie das Ende seines Verhältnisses mit Klara übel, aber Maria und Anton sehen, dass das Verhältnis grundsätzlich unsymmetrisch ist, und dass Hermann verletzt werden wird.